Was kann ich einzahlen – was kommt raus?
Bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft muss nachweislich ein dreijähriger gemeinsamer Erstwohnsitz bestanden haben, um den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zu erlangen! Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Versicherungsbedingungen zum Tarif AVmG5-B.
Es können Einmalbeiträge und laufende Beiträge geleistet werden. Der laufende Monatsbeitrag muss mindestens 10 €, der Einmalbeitrag mindestens 120 € betragen. Die Summe der Beiträge im Kalenderjahr darf 8 % der Bemessungsgrenze (BBG) in der Deutschen Rentenversicherung (West) grundsätzlich nicht überschreiten. Im Jahr 2023 sind dies jährlich 7.008 €. Eine Dynamisierung ist maximal bis zu diesem Betrag möglich. Für ein entsprechendes Angebot setzen Sie sich bitte direkt mit der Pensionskasse in Verbindung.