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FAQ | PK-Intern | 24.02.2024 |
Als kompetenter Sparringspartner in allen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben wir immer ein offenes Ohr für unsere Mitglieder. Die Beiträge dazu finden Sie bei uns unter SERVICE - FAQ
Als kompetenter Sparringspartner in allen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben wir immer ein offenes Ohr für unsere Mitglieder. Viele Fragen aus dem Bereich der bAV sind so interessant, dass wir unsere Antworten all unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen möchten. Künftig werden wir in regelmäßigem Abstand eine Ihrer Frage ausführlich durch einen unserer Experten beantworten lassen.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2024 | Rechtliches | 23.01.2024 |
Der Bundesrat hat im Oktober die Rechengrößen für das Jahr 2024 beschlossen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (West) steigt im Jahr 2024 von derzeit 87.600 Euro p.a. auf 90.600 Euro p.a..
Seit dem 01.01.2018 besteht die Möglichkeit bis zu 8 % der BBG steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Der steuerlich geförderte Beitrag von 8 % der BBG (West) beträgt 2024 7.248 Euro p.a.. Es ist jedoch zu beachten, dass hiervon lediglich 4 % sozialversicherungsfrei sind.
Wechsel in der Geschäftsleitung der Pensionskasse | PK-Intern | 08.12.2021 |
Am 31. Januar 2022 verabschiedet sich Herr Thomas Schätz nach 37 Jahren Tätigkeit für die Pensionskasse, davon 20 Jahre als geschäftsführender Vorstand. Er tritt in die passive Phase der Altersteilzeit ein.
Der Aufsichtsrat hat als neues geschäftsführendes Vorstandsmitglied Herrn Ralf Filipp bestellt. Er beginnt seine Tätigkeit für die Kasse am 01. Januar 2022 und wird insbesondere die Ressorts Rechnungswesen, Risikomanagement und Bestandsverwaltung verantworten. Weiterhin ist Herr Karsten Weber geschäftsführender Vorstand. Er gehört dem Geschäftsleitungsorgan bereits seit 2009 an. Herr Weber verantwortet ab dem kommenden Jahr im Wesentlichen die Ressorts Kapitalanlagen, Vertrieb und Personal.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2023 | Rechtliches | 23.01.2023 |
Der Bundesrat hat im Oktober die Rechengrößen für das Jahr 2023 beschlossen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (West) steigt im Jahr 2023 von derzeit 84.600 Euro p.a. auf 87.600 Euro p.a..
Seit dem 01.01.2018 besteht die Möglichkeit bis zu 8 % der BBG steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Der steuerlich geförderte Beitrag von 8 % der BBG (West) beträgt 2023 7.008 Euro p.a.. Es ist jedoch zu beachten, dass hiervon lediglich 4 % sozialversicherungsfrei sind.
Altersrekorde zum Staunen | Sonstiges | 20.10.2021 |
Im Guinnessbuch der Rekorde sind sie verewigt - die Längsten, die Größten und auch die Ältesten. Hier sind etliche Altersrekorde aufgeführt, von denen wir die erstaunlichsten vorstellen möchten.
Der Grieche Dimitrion Yordanidis bezwang im Jahr 1976 die rund 42 Kilometer lange Strecke zwischen Marathon und Athen in sieben Stunden und 33 Minuten - mit 98 Jahren. Er gilt seitdem als der älteste Langstreckenläufer.
Übertroffen wurde er zwar im Jahr 2011 von einem 100-Jährigen, der erst mit 89 Jahren seinen ersten Marathon bestritt; dieser Rekord wurde aber vom Guinness-Buch nicht anerkannt, da der Sportler keine Geburtsurkunde vorlegen konnte.
Vier Jahre waren Minnie Munro und Dudley Ried zusammen, bevor sie 1991 vor den Traualtar traten - ER im zarten Alter von 83 Jahren und SIE mit stolzen 102 Jahren.
1949 wurde die damals 21-jährige Daphne Selfe entdeckt und war zum ersten Mal auf dem Cover einer Zeitschrift, bis sie später als Mutter und Ehefrau ihre Modelkarriere beendete. 1998 erhielt sie einen Anruf von der London Fashion Week und man holte sie zurück auf den Laufsteg - mit 70 Jahren. Ihr Auftritt markierte den Beginn der "Greynaissance" und stellte einen Wendepunkt in der Modewelt dar. Die heute 93-jährige Britin ist weiterhin gut im Geschäft und arbeitet unter anderem für das Modemagazin Vogue oder für Labels wie Dolce & Gabbana.
Mit acht Jahren beobachtete die US-Amerikanerin Tao Porchon-Lynch am Strand eine Gruppe von Menschen, die Yoga-Übungen praktizierten; sie war so fasziniert, dass sie später Yoga zu ihrem Beruf machte. Bis kurz vor ihrem Tod mit 101 Jahren unterrichtete sie in einem New Yorker Studio - sechs Mal pro Woche und trotz künstlichem Hüftgelenk.
Der Deutsche Heinz Wenderoth bewies eindrucksvoll, dass man auch im hohen Alter seinem Wissensdurst nachgehen kann. Nach einer langen Karriere als Mediziner widmete er sich im Ruhestand nämlich seiner zweiten Leidenschaft, der Biologie. Mit Anfang 90 begann er, ein winziges Seetier zu erforschen und verfasste hierzu eine Dissertation. Der Prüfungsausschuss war begeistert und verlieh im Jahr 2008 dem damals 97-Jährigen seinen zweiten Doktortitel.
... ist heute 91 Jahre alt und besitzt einen eigenen YouTube-Kanal. Als "Gamer Grandma" lässt sie ihre über 500.000 Abonnenten daran teilhaben, wie sie sich durch die Level verschiedener Computerspiele kämpft.
Der Italoamerikaner Anthony Mancinelli war "Friseur aus Leidenschaft" und vollbrachte seinen letzten Haarschnitt mit 107 Jahren.
Auch der gelernte kanadische Klemptner Lorne Figley dachte aufgrund seiner guten Gesundheit nie ans Aufhören - noch im stolzen Alter von 96 Jahren installierte er Klimaanlagen oder reparierte Gasarmaturen.
Ein anderer "Klemptner", der Japaner Seiji Sakanashi, behandelt als 97-Jähriger in seiner Zahnarztpraxis bis heute fünf Tage die Woche seine Patienten.
Björn Schumacher: "Unsere Lebenserwartung steigt jedes Jahr um drei Monate. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Es gibt aus heutiger Sicht keinen Grund, von einem Limit der Lebenserwartung auszugehen. Die älteste Frau, die Französin Jeanne Calment, hat es bereits auf 122 Jahre gebracht. Wer heute geboren wird, hat sehr, sehr gute Aussichten, 100 Jahre alt zu werden. Und eines Tages können wir vielleicht auch die 200 Jahre erreichen."
Diese längere Zeit müssten wir auch planen und diese Überlegungen würden sich gerade deshalb lohnen, weil wir länger leben als wir denken.
Planen bedeutet nicht nur, dass wir soziale Kontakte aufrechterhalten, aktiv am Leben teilnehmen und auf unsere Gesundheit achten - es bedeutet auch, für die finanzielle Absicherung eines ausgefüllten Ruhestands zu sorgen.
Die Pensionskasse ist mit einer mehr als 50-jährigen Erfahrung Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Altersvorsorge. Sprechen Sie mit uns - wir beraten Sie gerne.
Sind Sie auf dem neuesten Stand? | PK-Intern | 13.09.2021 |
Seit Mitte des Jahres gelten die neuen Tarife
Alle Unterlagen hierzu finden Sie in unserem Downloadbereich oder senden wir Ihnen gerne zu. Aber was hat sich geändert? Der Rechnungszins! In den Neu-Tarifen legen wir einen Rechnungszins in Höhe von 0,5 % im Tarif AVmG5-B und 0,25 % im Tarif BUZ5 zugrunde. Dieser zugesagte Zinssatz liegt wesentlich unter dem Rechnungszins der Vorgänger-Tarife, aber im Tarif AVmG5-B in der Regel über dem Rechnungszins, der ab nächstem Jahr für viele andere Versicherungsgesellschaften gelten wird.
Für bestehende Verträge gelten weiterhin die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifes. In der Gruppe der AVmG-Tarife sind sogar Beitragserhöhungen zum jeweiligen zuletzt geltenden Rechnungszins möglich.
Zum ersten Mal soll die Grenze der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit sinken | Aktuelles | 13.09.2021 |
Im nächsten Jahr werden in der betrieblichen Altersvorsorge voraussichtlich nur noch 282 Euro monatlich bzw. 3.384 Euro jährlich Steuer- und Sozialversicherungsfrei sein
Damit liegt die Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West (BBG West) monatlich nur 2 Euro unter der des aktuellen Jahres. Dennoch möchten wir unsere Versicherten, deren Verträge automatisch an die BBG angepasst werden, rechtzeitig hierüber informieren. Schöpfen Sie die höchstmögliche Steuerfreiheit für Ihre bAV aus (8 % der BBG West), so können Sie nächstes Jahr maximal 6.768 Euro bzw. im Monat 564 Euro geltend machen.
Entsprechend sinkt auch der Arbeitgeberbeitrag bei einer Zuschussverpflichtung zur Entgeltumwandlung. Oftmals besteht eine solche Arbeitgeberzuschusspflicht im genossenschaftlichen Bereich jedoch nicht, da bereits eine gut dotierte bAV im Unternehmen installiert wurde, welche tarifvertraglich angerechnet werden kann. Ist dies nicht der Fall (weil zum Beispiel keine Arbeitgeberbeiträge zur bAV vorgesehen sind oder die Zugangsvoraussetzungen für diese noch nicht erfüllt wurden), so ist ab 2022 neu, dass nun alle Entgeltumwandlungsverträge für einen Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt werden müssen. Dies gilt nicht mehr nur für neu vereinbarte Entgeltumwandlungen sondern auch für bestehende arbeitnehmerfinanzierte Alt-Verträge.
Der Entwurf der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022)“ muss allerdings erst noch vom Bundeskabinett verabschiedet werden und bedarf anschließend der Zustimmung des Bundesrates. In der Regel ist dies unproblematisch, aber der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sieht die Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung kritisch und regt sogar eine gesetzliche Regelung an, die ein Absinken der Beitragsbemessungsgrenzen verhindert.
Vermögenswirksame Leistungen als betriebliche Altersversorgung | Sonstiges | 06.09.2021 |
Die Einzahlung von Vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Wahl.
Vermögenswirksame Leistungen (VwL) sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Der Anspruch auf VwL ist in der Regel Arbeitsvertraglich oder in Rahmen eines Tarifvertrages geregelt.
Vermögenswirksame Leistungen betragen maximal 40 Euro pro Monat und sollen als Vorsorgeleistungen für das Alter dienen. Für die Inanspruchnahme ist es erforderlich, dass eine geeignete Anlageform dem Arbeitgeber vorgelegt wird. Hierzu kann beispielsweise ein Fondssparplan, ein Bausparvertrag oder einen Rentensparplan vorlegt werden. So können VwL beispielsweise auch für die betriebliche Altersversorgung genutzt werden.
Die individuelle Lebenssituation ist maßgeblich für die Form der Nutzung von Vermögenswirksamen Leistungen. Abhängig davon kann es beispielsweise sinnvoll sein die Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren.
Die betriebliche Altersvorsorge zielt darauf ab, die gesetzliche Rente aufzubessern und so den Lebensstandard im Rentenalter zu sichern. Bei der Wahl einer betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer/innen darüber hinaus von den Vorzügen einer Entgeltumwandlung profitieren. Werden VwL für eine betriebliche Altersversorgung genutzt, geht der volle Betrag in die Altersvorsorge, ohne dass in der Einzahlphase darauf Steuern und Sozialabgaben entrichten werden müssen.
Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber VwL gezahlt und wollen diese als Entgeltumwandlung nutzen?
Gerne berät Sie das Team der Pensionskasse über Ihre Möglichkeiten und erstellt Ihnen individuelle Angebote.
Lebenslang wird immer länger | Aktuelles | 06.09.2021 |
Kommt ein Ausweis der durchschnittlichen Lebenserwartung im Rentenportal?
Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt: Die Deutschen haben falsche Erwartungen an die Dauer ihres Ruhestandes.
Im Schnitt schätzen die Befragten ihre Lebenserwartung auf 83,4 Jahre. Ausgehend von einem angenommenen Renteneintritt mit 67 Jahren ergäbe dies eine Rentendauer von 16,4 Jahren. Statistisch liegt die Lebenserwartung derzeit aber bei 87,5 Jahren – vier Jahre mehr. Rund jeder fünfte der Befragten setzt hierbei seine Lebenserwartung sogar um mehr als 10 Jahre zu niedrig an.
Angesichts der teils deutlichen Abweichungen dringt der GDV auf einen Ausweis der Lebenserwartung im geplanten Online-Rentenportal, das zukünftig allen Bürgern einen Überblick über ihre Alterseinkünfte geben soll. „Für die Planung des Ruhestands ist diese Information wichtig. Wer die Rentendauer unterschätzt, sorgt möglicherweise unzureichend vor“.
Bei der Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG steht die Leistung einer lebenslangen Rentenzahlung im Vordergrund. Und, wie auch diese neueste Umfrage zeigt: Lebenslang wird immer länger. Unabhängig hiervon bietet die Pensionskasse aber auch die Möglichkeit, die Altersvorsorgeleistung als Einmalkapital auszuzahlen.
Die Pensionskasse in Zahlen | PK-Intern | 06.07.2021 |
Die ordentliche Vertreterversammlung der Pensionskasse hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 beschlossen und verabschiedet.
Der Bericht über das Geschäftsjahr 2020 liegt für Sie auf der Homepage der Kasse in hoher Auflösung als PDF und als eBook bereit.
Informieren Sie sich im Lagebericht unter anderem über den anhaltend guten Zugang an Neumitgliedern sowie die stabilen Prämieneinnahmen und die gute Verzinsung der Kapitalanlagen.
Direkt nachgefragt, verständlich erklärt | Aktuelles | 01.07.2021 |
Fragen an den geschäftsführenden Vorstand der Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG Herrn Schätz
Die genossenschaftliche Zeitschrift Profil befasst sich mit aktuellen Themen aus der Organisation. Unser Vorstand Herr Schätz gibt Auskunft. Angesprochen werden unter anderem Neuerungen in der PK und ob sich betriebliche Altersvorsorge noch lohnt. Lesen Sie alles zum Interview unter www.profil.bayern.
Neue Tarife in Kürze! | Aktuelles | 19.05.2021 |
Neuversicherungen nach diesem Termin erfolgen in den Tarifen AVmG5-B und BUZ5.
Informationen und Berechnungen dazu sind in Kürze in unserem Serviceportal verfügbar.
Für bereits bestehende Versicherungsverträge ändert sich nichts.
Vorbehaltlich des Beschlusses unseres obersten Organs, der Vertreterversammlung, und der Genehmigung durch die BaFin wird für Neuabschlüsse ab dem 01.07.2021 der Tarif AVmG5-B mit einem Rechnungszins in Höhe von 0,5 % gelten. Wir freuen uns darauf, Ihnen diesen Tarif, der spätestens ab 2022 über dem marktüblichen Rechnungszins für Neuabschlüsse liegen wird, bis Mitte nächsten Jahres anbieten zu können. Für diejenigen, die ihren Vertrag sogar noch vor Ende Juni abschließen, gilt unverändert der aktuelle Rechnungszins in Höhe von 1,25 %.
Alle unsere Tarife der AVmG-Gruppe zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität in der Vertragsgestaltung aus. So ist zeitnah - auch unterjährig - eine Anpassung an die persönlichen Lebensumstände möglich, sei es mit einer Beitragserhöhung, um sich stärker für das Alter abzusichern, oder z.B. mit einer Beitragsfreistellung, wenn zeitweise andere Prioritäten gesetzt werden. Wie immer gilt: Wir beraten Sie gern.
Jahresabschluss 2020 | Aktuelles | 28.04.2021 |
Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG blickt auf ein gutes 51. Geschäftsjahr zurück:
Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss durch das oberste Organ der Pensionskasse, die ordentliche Vertreterversammlung, erfolgt voraussichtlich Ende Mai 2021. Anschließend können Sie den Geschäftsbericht in hoher Auflösung als PDF bzw. als eBook lesen. Wir informieren Sie per Email, sofern Sie in unserem Newsletter angemeldet sind.
Lebenszufriedenheit im Alter | Sonstiges | 13.04.2021 |
Menschen mit finanziellen Ressourcen sind im Alter zufriedener, wie eine aktuelle Studie im Auftrag der Initiative "7 Jahre länger" zeigt. Sie beurteilen nicht nur ihre finanzielle Lage besser, sie sind auch mit anderen Lebensbereichen deutlich zufriedener als weniger Vermögende.
In einer gemeinsamen Studie mit der Universität Leipzig und der Usuma GmbH hat der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) herausgefunden, dass Geld im Alter zufriedener macht. In einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2020 wurde dafür die Zufriedenheit von über 60-jährigen in den Bereichen Freunde, Freizeit, Gesundheit, finanzielle Lage, Wohnsituation, Familie und Partnerschaft ermittelt.
Nur jeder Fünfte mit einem Pro-Kopf-Einkommen von unter 1.000 € monatlich ist mit seiner wirtschaftlichen Lage zufrieden, bei einem Einkommen von über 3.000 € monatlich hingegen liegt der Anteil bei 80 Prozent. Große Unterschiede gibt es auch bei der Bewertung der Gesundheit, der Freizeit oder der Partnerschaft: Während in der untersten Einkommensgruppe nur etwa 30 Prozent mit ihrer Gesundheit zufrieden sind, sind es in der obersten fast 70 Prozent. Die Zufriedenheitswerte in den Kategorien Freizeit liegen bei rund 45 Prozent zu 75 Prozent bzw. Partnerschaft bei knapp 50 Prozent zu 80 Prozent.
Weit geringer ist die Spanne im Hinblick auf Familie und Wohnsituation; hier liegen die Bewertungen nur rund 20 Prozent auseinander. Die mit Abstand geringste Abweichung ergibt sich beim Blick auf die Freunde - höchstens 10 Prozent beträgt die Differenz zwischen den Einkommensgruppen.
„Das Einkommen ist ein wesentlicher Faktor für das Glück im Alter. Der Einfluss reicht über die finanzielle Zufriedenheit hinaus“, sagt Studienleiter Elmar Brähler, emeritierter Professor für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie an der Universität Leipzig. Finanzielle Ressourcen würden die gesellschaftliche Teilhabe erleichtern, sei es durch die Nutzung von Kulturangeboten oder die Finanzierung von Urlauben und Hobbys. „Auch die Gesundheitsvorsorge über Zusatzleistungen ist einkommensabhängig“, so Brähler.
Die Ergebnisse spiegelten aber auch den umgekehrten Zusammenhang: „Wer in jungen Jahren schwer erkrankt, hat es vergleichsweise schwer, Karriere zu machen, und ist später stärker von Armut bedroht“, betont der Sozialwissenschaftler. Studien zeigen zudem, dass Geringverdiener öfter rauchen und sich ungesünder ernähren. „Die Kluft in der Zufriedenheit mit der Gesundheit lässt sich daher auch mit den unterschiedlichen Lebensstilen erklären“, so Brähler.
„Viele Weichen für ein zufriedenes und gesundes Leben im Alter werden früh gestellt“, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbandes GDV, der die Initiative „7 Jahre länger“ trägt. „Die Folgen eines über längere Zeit ungesunden Lebensstils lassen sich irgendwann nicht mehr kompensieren“, so Asmussen. Gleiches gelte für Versäumnisse bei der Altersvorsorge.
Deshalb: Jetzt vorsorgen und dabei auch noch Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen!
Interessiert? Gerne steht das Team der Pensionskasse für Ihre Fragen rund um das Thema Altersvorsorge zur Verfügung oder besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.pensionskasse.coop.
Rechnungszins und Beitrag zum Pensionssicherungsverein (PSV) | Aktuelles | 27.01.2021 |
Eine gut wirtschaftende Pensionskasse war und bleibt einer der besten Wege, um sicher für das Alter vorzusorgen!
Eine spekulative Anlagepolitik, welche u.U. noch nicht einmal eine Beitragsgarantie beinhaltet, ist unseres Erachtens nicht geeignet, um seinen Lebensstandard vorausschauend abzusichern. Zwar werden auch wir, wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewünscht und unseren Mitgliedern bereits angekündigt, unser Rechnungszinsversprechen für Neuabschlüsse ab Mitte des Jahres wesentlich herabsenken. Dennoch wird es auch weiterhin einen zugesagten Rechnungszins geben!
Der abgesenkte Rechnungszins bedeutet für den Arbeitgeber auch geringere Beiträge zur Absicherung über den PSV. Auch wenn diese Beiträge im überschaubaren Promillebereich liegen, sei dies an dieser Stelle erwähnt.
Bedingt durch die ausgewogene Anlagepolitik auf Seiten der Pensionskasse sowie die neuen gesetzlichen Schutzmechanismen entsteht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Solidargemeinschaft aus Versorgungseinrichtung, Arbeitgeber und PSV. Alle wirken zusammen zum Schutz Ihrer Anwartschaft. Freuen Sie sich auch weiterhin auf eine sichere lebenslange Rente.
Versteuerung 2020 | PK-Intern | 14.01.2021 |
Die Pensionskasse erleichtert Ihren Verwaltungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung. Alle Mitgliedsunternehmen sind an das Bestandsverwaltungssystem kostenlos angeschlossen.
Die Meldeplattform der Pensionskasse zur Versteuerung der Beiträge ist ab 01. Februar 2021 geöffnet und steht Ihnen bis Ende Februar 2021 zur jährlichen Meldung für das Kalenderjahr 2020 zur Verfügung. Dazu müssen Sie nur den Benutzername und das Passwort eingeben. Sofern Sie das Passwort vergessen haben oder aus sonstigen Gründen eine neue Passwortvergabe wünschen, erhalten Sie ein Neues auf Anfrage.
Wir bieten Ihnen wiederum auch folgenden Service an: Arbeitgeber, die ausschließlich steuerfreie Einzahlungen leisten, können die Meldung jährlich automatisch über die Pensionskasse „produktiv“ setzen lassen. Sofern Sie dies wünschen, senden Sie uns einfach eine E-Mail an: bestand@pensionskasse.coop.
Im Bereich der Änderungen für AVmG-Tarife haben wir für Sie eine Ansicht der Vertragsänderungen bereit gestellt. Sie haben die Möglichkeit die Vertragsübersicht in Excel zu exportieren. Diese Übersicht kann zur Abstimmung oder zur Überprüfung der Beiträge für das Kalenderjahr 2020 von z.B. dynamisierten Verträgen genutzt werden.
Aus Soli wird Altersvorsorge | Aktuelles | 14.01.2021 |
Positive Nachrichten zum Jahresbeginn: Ab Januar 2021 müssen die meisten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen.
www.bundesfinanzministerium.de vom 18.11.2020
"Ab Januar 2021 wird der Solidaritätszuschlag (Soli) für fast alle abgeschafft, wie im Koalitionsvertrag zugesagt: Für rund 90 Prozent derer, die ihn bisher auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere rund 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag in Teilen. Im Ergebnis werden damit rund 96,5 Prozent der Zahlenden ab dem 1. Januar 2021 finanziell bessergestellt. Das stärkt kleinere und mittlere Einkommen, ihnen bleibt insgesamt mehr.
Konkret bedeutet das: Die Freigrenze von bisher 972 Euro bzw. 1.944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung), bis zu der schon heute kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird deutlich angehoben. Somit wird künftig kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro bzw. 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) liegt. Oberhalb dieser Grenze setzt eine sog. Milderungszone ein, in der der Solidaritätszuschlag nicht in voller Höhe erhoben, sondern schrittweise an den vollen Satz in Höhe von 5,5 Prozent herangeführt wird. Auf sehr hohe Einkommen (oberhalb der neuen Milderungszone) ist der bisherige Solidaritätszuschlag unverändert zu entrichten. Das ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen über 96.820 Euro (Alleinstehende) bzw. 193.641 Euro (Verheiratete) liegt."
Der Großteil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bekommt somit ab 2021 mehr Geld. Mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags bietet sich eine ausgezeichnete Möglichkeit für das Alter vorzusorgen und die Rentenlücke weiter zu schließen.
Nutzen Sie Ihre Ersparnis sinnvoll für die Aufstockung Ihrer Altersvorsorge - das Team der Pensionskasse steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Warum eine lebenslange Rente so wichtig ist | Sonstiges | 02.12.2020 |
Wir wissen nicht, wie alt wir werden und wie lange die Ersparnisse reichen müssen. Eine Altersvorsorge in Form einer lebenslangen Rente ist deshalb wichtiger denn je.
Die Deutschen leben immer länger - das wissen wir alle. Aber wir wissen nicht, wieviel Lebenszeit jedem Einzelnen vergönnt ist. "Er kann Pech haben und schon mit 75 Jahren sterben, er kann aber auch Glück haben und 95 oder älter werden", sagt Jochen Ruß, Geschäftsführer des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) in Ulm. Genau aus diesem Grund ist die finanzielle Absicherung des Ruhestands so wichtig.
Um zu vermeiden, dass das Geld vor dem Tod aufgebraucht ist, bietet sich der Abschluss einer Rentenversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung an. Diese zahlt - wie die gesetzliche Rente - bis zum Lebensende des Versicherten, unabhängig davon, wie alt er wird. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung und der damit verbundenen staatlichen Förderung.
Trotz der Sicherheit, die eine lebenslange Rente bietet, ziehen viele Deutsche eine Kapitalauszahlung vor. Warum?
Zum einen schätzen die Menschen ihre Lebenserwartung oftmals falsch ein, indem sie sich an den Lebensdaten ihrer Vorfahren orientieren. Zum anderen spielt laut Ruß häufig der Wunsch eine Rolle, den Angehörigen im Falle des Todes etwas vererben zu können, was aber bei Entgeltumwandlungsverträgen ausgeschlossen ist. Die betriebliche Altersversorgung dient in erster Linie der finanziellen Absicherung des eigenen Ruhestandes der Arbeitnehmer und des Risikos, länger zu leben als das Geld reicht. "Jeder Mensch, der lebenslange Ausgaben hat, braucht ein lebenslanges Einkommen", betont Ruß.
Es können jedoch Hinterbliebenenleistungen in Form von Rentenzahlungen im Falle des Todes vereinbart werden oder sind - wie bei der Pensionskasse - fester Vertragsbestandteil.
Die Menschen neigen dazu, das Hier und Jetzt höher zu bewerten als die Zukunft und ziehen auch deshalb eine Einmalkapitalzahlung einer Verrentung vor. Ruß hält hier mehr Aufklärung für nötig: "Man muss den Menschen besser vermitteln, wie hoch eine realistische Lebenserwartung ist. Und viel wichtiger: Wie hoch die Chance ist, noch deutlich länger zu leben als dieser Durchschnittswert." So liegt beispielsweise die Wahrscheinlichkeit, dass ein heute 60-jähriger Mann seinen 90. Geburtstag erlebt, immerhin bei 33 Prozent.
Aber auch aus einem anderen Grund wird die Verrentung in Zukunft immer wichtiger werden: Der demografische Wandel setzt die Sozialsysteme unter Druck. Seit dem Jahr 2000 ist das Rentenniveau bereits von 53 auf 48 Prozent gefallen und wird bis zum Jahr 2030 auf 43 Prozent sinken. Das bedeutet dass Altersvorsorge in Zukunft von vielen nicht mehr für die Finanzierung von Extras, sondern zur Sicherung des gewünschten Lebensstandards im Alter benötigt wird.
Lebenslange Rentenleistungen, die staatliche Förderung in Form von Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sowie ein gesetzlicher "Pflichtzuschuss" des Arbeitgebers machen die Absicherung des Alters über eine betriebliche Altersversorgung zunehmend attraktiv.
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung - die Pensionskasse als Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner berät Sie gerne.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2021 | Aktuelles | 04.11.2020 |
Der Bundesrat hat im Oktober die Rechengrößen für das Jahr 2021 beschlossen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (West) steigt im Jahr 2021 von derzeit 82.800 Euro p.a. auf 85.200 Euro p.a..
Seit dem 01.01.2018 besteht die Möglichkeit bis zu 8 % der BBG steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Der steuerlich geförderte Beitrag von 8 % der BBG (West) beträgt 2021 6.816 Euro p.a.. Es ist jedoch zu beachten, dass hiervon lediglich 4 % sozialversicherungsfrei sind.
West | Ost | |
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Beitragsbemessungsgrenze (BBG) allgemeine Rentenversicherung | 85.200 € jährlich | 80.400 € jährlich |
7.100 € monatlich | 6.700 € monatlich | |
4 % der BBG - Steuer- und Sozialversicherungsfrei | 3.408 € jährlich | 3.216 € jährlich |
284 € monatlich | 268 € monatlich | |
8 % der BBG - Steuerfrei nach § 3.63 EStG | 6.816 € jährlich | 6.432 € jährlich |
568 € monatlich | 536 € monatlich |
Gut informiert! | PK-Intern | 20.10.2020 |
Auch in herausfordernden Zeiten steht Ihnen das Team der Pensionskasse mit Rat und Tat zur Seite.
Auszug aus dem Lagebericht des Robert Koch Instituts (RKI) zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 20.10.2020 "Nach einer vorübergehenden Stabilisierung der Fallzahlen auf einem erhöhten Niveau Ende August und Anfang September ist aktuell in fast allen deutschen Bundesländern ein weiterer Anstieg der Übertragungen in der Bevölkerung zu beobachten. (…) Die Inzidenz der letzten 7 Tage ist deutschlandweit auf 48,6 Fälle pro 100.000 Einwohner angestiegen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt in den Bundesländern Berlin, Bremen, dem Saarland, Hessen und Nordrhein Westfalen deutlich, in Bayern leicht über dem bundesweiten Durchschnittswert. (…) Daher ist es weiterhin notwendig, dass sich die gesamte Bevölkerung für den Infektionsschutz engagiert, z.B. indem sie Abstands- und Hygieneregeln konsequent – auch im Freien – einhält, Innenräume lüftet und, wo geboten, eine Mund-Nasen-Bedeckung korrekt trägt. Menschenansammlungen – besonders in Innenräumen – sollten möglichst gemieden und Feiern auf den engsten Familien- und Freundeskreis beschränkt bleiben. (…)" |
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Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer versicherten Mitglieder und natürlich auch unserer Mitarbeiter ist für uns das höchste Gut, dennoch wollen wir unser Möglichstes tun, um auch in diesen schwierigen Zeiten Ihr Kompetenzcenter in allen Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung zu sein.
Über das Tool Microsoft Teams haben wir eine Möglichkeit gefunden, um weiterhin objektive Beratung auf allen Ebenen Ihres Unternehmens anbieten zu können:
Diese Online-Veranstaltungen sind im Prinzip zu nahezu allen Tageszeiten möglich, so dass alle Mitarbeitergruppen erreicht werden können, ohne dass der Geschäftsbetrieb beeinträchtigt wird.
Kurzfristig und mit wenig Zeitaufwand beantworten wir gerne Ihre Fragen - ein kurzer Anruf unter 089/288 138 756 oder eine Email an angebot@pensionskasse.coop genügen. Unser Angebots-Team freut sich auf Sie!