Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG ist eine rechtsfähige Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Sie gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Ihr obliegt die sichere Verwaltung von Versorgungskapital aus der originären, vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung. Zusätzlich wird ihr von den Beschäftigten direkt Kapital zum Zweck der Umwandlung von Entgelt in Altersver­sorgung anvertraut. Aufgrund ihrer besonders wichtigen Aufgabe – der Sicherstellung eines bedeutenden Teils der Altersvorsorge – hat sie ihre Unternehmenskultur in diesem Leitbild zusammengefasst und betrachtet dieses als Basis ihrer unternehmerischen Handlungen.
Werte | Strategie | Ziele |
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Die Pensionskasse ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Arbeitgeber und Beschäftigte sind Mitglieder einer starken Risiko-Gemeinschaft. Die Mitglieder sind nicht nur Versicherungsnehmer, sondern auch Eigentümer. Sie werden repräsentiert durch das Organ der obersten Vertretung. Gewinninteressen außen stehender Dritter (z.B. Aktionäre) muss die Pensionskasse nicht befriedigen.
Die Pensionskasse ist ein Bestandteil der genossenschaftlichen Organisation. Sie nimmt auch nur Mitglieder auf, die dieser zugehörig sind bzw. nahe stehen. Auch die Pensionskasse identifiziert sich mit den Grundsätzen der genossenschaftlichen Identität in Form der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung.
Die Pensionskasse betreibt für ihre Mitglieder eine offene Informationspolitik. Sie erleichtert die Informationsgewinnung über sie insbesondere im Rahmen ihres Auftritts im Internet und durch das persönliche Gespräch.
Obwohl die situativen und gesetzlichen Rahmenbedingungen einem ständigen Wandel und permanenter Veränderung in immer kürzeren Zeiträumen unterliegen, haben Versicherungsverträge oftmals eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten. Eine langfristig durchdachte Unternehmensentwicklung ist für die Pensionskasse daher von entscheidender Bedeutung. Sie zieht diese einer kurzfristigen Gewinnoptimierung vor.
Die Pensionskasse bezieht Prämieneinnahmen der Arbeitgeber. Ihr fließen jedoch auch in erheblichem Umfang Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt zu (Entgeltumwandlung, Riester- und Rüruprente). Obwohl die Eigenbeiträge der Beschäftigten in den rechtlichen Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eingebettet werden, sind sie wirtschaftlich der Privatsphäre der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuzuordnen. Somit obliegt der Pensionskasse vielfach die Verwaltung des gesamten Teils der Altersversorgung, welcher über den Anteil der Sozialversicherung hinausgeht. Die Pensionskasse ist sich dieser ganz besonderen Verantwortung bewusst.
Die Pensionskasse setzt als Arbeitgeber auf qualifizierte, motivierte und zur Leistung bereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie unterstützt deren zielgerichtete Weiterbildung. Respekt, Fairness und Vertrauen kennzeichnen die Zusammenarbeit. Die Pensionskasse fördert das eigenverantwortliche Handeln ihrer Beschäftigten und deren direkten Kontakt zu den Mitgliedern der Kasse.
Die Pensionskasse ist unabhängig und selbständig. Die technische Infrastruktur zur Verwaltung der Versicherungsbestände wird kontinuierlich ausgebaut. Soweit der Kasse dies sinnvoll erscheint, nimmt sie fremde Dienstleistungen in Anspruch. Die Pensionskasse wird weiterhin selbständiger Ansprechpartner für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bleiben. Sie ist insbesondere für die Unternehmen der Genossenschaftsorganisation tätig.
Die Pensionskasse strebt ein gesundes und nachhaltiges Wachstum an.